Landtag nach verbaler Entgleisung der AfD Fraktion unterbrochen.

Nach meiner heutigen Rede im Landtag zum Antrag der AfD Fraktion zur Neufassung des § 130 StGB ‘Volksverhetzung’ kam es zu verbalen Ausfällen durch den Parlamentarischen Geschäftsführer Robert Farle. Die Sitzung musste unterbrochen und der Ältestenrat des Landtages einberufen werden. Nachfolgend finden Sie meinen heutigen Debattenbeitrag – es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

die Meinungsfreiheit ist in Deutschland als Grundrecht durch die Verfassung geschützt. Artikel 5 des Grundgesetzes regelt diesen Schutz. Die Meinungsfreiheit schließt das Recht falscher Tatsachenbehauptung ein. Man darf in Deutschland behaupten, eine Mehrheit der hier aufhältigen Flüchtlinge und Asylbewerber habe keine, einen Aufenthaltsstatus rechtfertigenden Gründe vorzubringen, obwohl diese Behauptung nachweislich falsch ist. Man darf auch einen Parteifreund auf einem Parteitag mit der Absicht diesen herabzuwürdigen „Bolschewist“ nennen, obwohl der das nicht ist, nicht sein möchte oder gar nicht weiß, was ein Bolschewist ist.

Artikel 5 regelt auch die Grenzen der freien Meinungsäußerung. § 130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung stellt eine bestimmte Art der Überschreitung dieser Grenzen unter Strafe. Eine andere Art der Grenzüberschreitung ist nach § 185, 186 und 187 und 188 StGB strafbar, die Beleidigung, die üble Nachrede, die Verleumdung und die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens. Straftatbestände wegen der Herr Tilschneider angekündigt, hat, im Nachgang des AfD-Landesparteitages eigene Parteifreunde anzuzeigen.

Anders als die Beleidigung, die unabhängig vom gesellschaftlichen Kontext strafbar ist, hebt der §130, Volksverhetzung, ausdrücklich auf die Aufstachlung zu Hass, Gewalt und Willkür gegen einzelne oder Gruppen ab also auf einen verbalen Angriff, der die Störung des öffentlichen Friedens und/oder Gewalt gegen Personen zum Ziel hat.Die Verherrlichung oder Verharmlosung der NS-Verbrechen und die Verhöhnung ihrer Opfer ist nach § 130 StGB an sich als eine durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckte Störung des öffentlichen Friedens zu sehen. Wir wissen, dass dieser Absatz des § 130, heute mehr als zu anderen Zeiten der Nachkriegsgeschichte zur Wahrung des inneren Friedens in Deutschland nötig ist. Die Regelung des § 130 von 1960 und seine Veränderungen in den folgenden Jahrzehnten stehen eindeutig und bewusst im Zeichen des Minderheitenschutzes.

Sie setzen an den Erfahrungen des Nationalsozialismus an, dessen Methode es war, eine Mehrheit durch das Definieren und Ausgrenzen und Diskriminieren von Minderheiten einer Diktatur gefügig zu machen. Diejenigen, die den Paragraphen 1960 formulierten, haben alle noch erlebt, wie die das ging und wohin das führte. Es ist kein Zufall, dass dieser Paragraph unter Rechtsextremen als Maulkorbparagraph gilt. Nun will die AfD das deutsche Volk an sich vor einer zur Störung des öffentlichen Friedens geeigneten Aufstachlung zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen oder die Verletzung der Menschenwürde schützen. Unabhängig von der juristischen Fachdebatte und der Rechtsprechung stellen sich mir drei Fragen:

Kann man in Deutschland den öffentlichen Frieden stören, in dem man gegen das gesamte deutsche Volk hetzt? Ganz sicher ist das nicht der Fall, wenn ein einzelner Mann, ohne öffentliches Amt und ohne eine Gruppe hinter sich dummes Zeug redet oder schreibt. Dagegen brauchen selbstbewusste Deutsche keinen Schutz des Strafrechts.

Schützt der § 130 StGB die Deutschen nicht? Doch tut er. Jede und jeder Deutsche ist in mindestens einer Beziehung Minderheit, denn Deutsche sind viele und vieles. Der Facharbeiter bei Enercon, die Studentin, die bei der Freiwilligenagentur mitmacht. Der Jäger, der den Wolf am liebsten weit weg wünscht, der Naturschützer, der den Wolf begrüßt, die ältere Dame, die in der Kirchgemeinde Flüchtlingen hilft, der ältere Herr, der in Freital pöbelt, Vegetarier, Dieselfahrer, SchulsozialarbeiterInnen, Fußballnationalspieler Grüne, Rote, Christdemokraten, Liberale, Muslime, Atheisten, Zeugen Jehovas, Leute, die nur russischen Medien vertrauen und die Mitglieder des offiziellen Guildo-Horn-Fanclubs – alles Deutsche – die meisten von ihnen irgendwann schon einmal Gegenstand von Beschimpfungen aus der AfD gewesen.

Wissen die Herren aus der AfD-Fraktion all das nicht? Das darf man wohl doch nicht unterstellen. Sie wissen sehr wohl was Sie tun, die manipulieren den Begriff der Volksverhetzung um Ihr Propagandafeuer zu schüren, sie zündeln wieder einmal, indem sie Sprache zur Spaltung nutzen und weil die Deutschen das Volk von Goethe und Schiller sind und weil ein Teil des Deutschen Volkes auf einen Goebbels hereingefallen ist, ist das ist eines anständigen Deutschen unwürdig.

 

 

 

 

 

 

 

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