Bund und Länder einigen sich bei Finanzierung von Flüchtlingskosten.

Bund und Ländern haben sich gestern Abend bei einen Treffen in Berlin über die finanzielle Lastenverteilung bei der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge für die nächsten Jahre geeinigt.

Der Bund wird den Ländern den Angaben zufolge für die Jahre 2016, 2017 und 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Außerdem bekommen die Länder die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018. Bis Mitte 2018 soll unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung in der Flüchtlingskrise eine Anschlussregelung vereinbart werden.

Vor fünf Wochen hatten die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den schon im Herbst 2016 eine deutliche Aufstockung der Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt erfolgen soll. Im Koalitionsvertrag waren zuvor 80 Millionen Euro vereinbart worden, wegen der unklaren Flüchtlingsfinanzierung sah der Entwurf des Gesetzes bislang lediglich 44 Millionen Euro Mehrleistungen an die Kommunen vor.

“Durch die nun erzielte Einigung kann die versprochene Entlastung der Kommunen in voller Höhe bereits im September realisiert werden” so der Finanzpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion Dr. Andreas Schmidt.

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