Cybersicherheitsgesetz wird schnelle Hilfe für Kommunen verlässlich regeln

erben 300x300Der Fall der Cyberattacke auf das Netzwerk des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der im heutigen Innenausschuss des Landtages beraten wurde, zeigt wie wichtig es war, dass sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen für ein Cybersicherheitsgesetz für Sachsen-Anhalt eingesetzt hat. Mit diesem Landes-IT-Sicherheitsgesetz ist eine Notfall-Eingreiftruppe gesetzlich zu regeln. Diese Eingreiftruppe berät präventiv die Behörden des Landes und auf Anforderung auch die Kommunen.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ist dem Bereich IT-Sicherheit mehr als bisher Aufmerksamkeit zu schenken. Mit rechtlichen Grundlagen für eine effiziente Cybersicherheit können Vorkommnisse wie beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld vermieden und bei digitalen Sicherheitsvorfällen kann schnell und einheitlich reagiert werden. Damit wird die Datensicherheit und der Datenschutz erhöht bzw. Schäden an Soft- und Hardware im Fall der Fälle gemindert. Zudem können durch Handeln im Vorfeld hohe Kosten und eine langwierig arbeitsunfähige Verwaltung im Land und bei Kommunen vermieden werden.